Standesamt Bad Wünnenberg

Anschrift

Standesamt Bad Wünnenberg
Poststraße 15
33181 Bad Wünnenberg


Mail:
standesamt@wuennenberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Wünnenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wuennenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Wünnenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Wünnenberg

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine dokumentierte, weitgehend zulässig legale, verankerte Grundlage einer Beziehung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt Bad Wünnenberg aufnehmen und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Amt in Bad Wünnenberg vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht in Bad Wünnenberg sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Bad Wünnenberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Bad Wünnenberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bad Wünnenberg zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bad Wünnenberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    334 m ü. NHN

    Fläche
    161,3 km2

    Einwohner
    12.202 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    76 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33181

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PB, BÜR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 74 040

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bad Wünnenberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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