Standesamt Petershagen

Anschrift

Standesamt Petershagen
Bahnhofstraße 63
32469 Petershagen


Mail:
standesamt@petershagen.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Petershagen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@petershagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Petershagen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Petershagen

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, gewöhnlich zulässig statthafte, belegte Bestätigung eines Verbunds beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Amt in Petershagen anmelden und die hierfür unerlässlichen Dokumente holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Petershagen erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Petershagen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Trauamt in Petershagen berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Petershagen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Petershagen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    53 m ü. NHN

    Fläche
    211,94 km2

    Einwohner
    25.027 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    118 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32469

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MI

    Gemeindeschlüssel
    05 7 70 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Petershagen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Petershagen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Petershagen auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: