Standesamt Grevenbroich

Anschrift

Standesamt Grevenbroich
Schloßstr. 5
41515 Grevenbroich


Mail:
werner.herten@grevenbroich.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grevenbroich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 81) 60 82 83
E-Mail: werner.herten@grevenbroich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grevenbroich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grevenbroich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Grevenbroichgeboren wurden, beim Standesamt Grevenbroich beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Grevenbroich das Dokument aus. Es existieren diverse Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Grevenbroich eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grevenbroich

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine amtliche, meistenteils gesetzlich legale, gesicherte Kennzeichung einer Vereinigung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Grevenbroich einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Grevenbroich auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht in Grevenbroich sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Grevenbroich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Grevenbroich zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Grevenbroich

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
54 m ü. NHN

Fläche
102,42 km2

Einwohner
63.922 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
624 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
NE, GV

Gemeindeschlüssel
05 1 62 008

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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