Standesamt Grevenbroich

Anschrift

Standesamt Grevenbroich
Schloßstr. 5
41515 Grevenbroich


Mail:
werner.herten@grevenbroich.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grevenbroich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 81) 60 82 83
E-Mail: werner.herten@grevenbroich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grevenbroich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grevenbroich

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, überwiegend rechtens zugestandene, gestärkte Form einer Vereinigung zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Grevenbroich erklären und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Grevenbroich auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Grevenbroich. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Grevenbroich gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Abweichungen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Standesamt in Grevenbroich klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Grevenbroich

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    54 m ü. NHN

    Fläche
    102,42 km2

    Einwohner
    63.922 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    624 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    NE, GV

    Gemeindeschlüssel
    05 1 62 008

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Grevenbroich

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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