Standesamt Kalkar

Anschrift

Standesamt Kalkar
Markt 20
47546 Kalkar


Mail:
standesamt@kalkar.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kalkar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kalkar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kalkar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kalkar

Definition

Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, zumeist gerecht geregelte, gesicherte Begründung eines Bündnisses von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Kalkar erklären und die hierfür notwendigen Papiere beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Kalkar antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Kalkar. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Hochzeit zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Kalkar angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Amt in Kalkar klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Kalkar

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    14 m ü. NHN

    Fläche
    88,2 km2

    Einwohner
    13.953 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    158 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47546

    Vorwahl
    02824

    KFZ Kennzeichen
    KLE, GEL

    Gemeindeschlüssel
    05 1 54 024

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kalkar

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