Standesamt Bergneustadt

Anschrift

Standesamt Bergneustadt
Kölner Straße 256
51702 Bergneustadt


Mail:
standesamt@stadt-bergneustadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bergneustadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-bergneustadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bergneustadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bergneustadt

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich legitim statthafte, gesicherte Form einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Verehelichung beim Standesamt in Bergneustadt einleiten und die dafür notwendigen Dokumente holen. Unbedingt sollten Sie offiziell im Bergneustadt erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Bergneustadt angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Papiere abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Bergneustadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bergneustadt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bergneustadt

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    240 m ü. NHN

    Fläche
    37,89 km2

    Einwohner
    18.416 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    486 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    51702

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 74 004

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bergneustadt

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