Standesamt Willebadessen

Anschrift

Standesamt Willebadessen
Abdinghofweg 1
34439 Willebadessen


Mail:
standesamt@willebadessen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Willebadessen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@willebadessen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Willebadessen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Willebadessen

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, vorwiegend zulässig geregelte, festgemachte Basis eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Willebadessen aufnehmen und die hierfür erforderlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Willebadessen antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Willebadessen sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares bei der Behörde in Willebadessen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Willebadessen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Willebadessen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Willebadessen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    295 m ü. NHN

    Fläche
    128,41 km2

    Einwohner
    8133 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    63 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34439

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HX, WAR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 62 040

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Willebadessen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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