Standesamt Warendorf

Anschrift

Standesamt Warendorf
Lange Kesselstraße 4–6
48231 Warendorf


Mail:
standesamt@warendorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@warendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Warendorf

Definition

Eine Verehelichung benennt eine behördliche, meistens rechtens rechtmäßige, belegte Begründung eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Warendorf anmelden und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Warendorf erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Warendorf sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Standesamt Warendorf. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Warendorf angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente zu überreichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere vonnöten sein! Das Amt in Warendorf berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Warendorf zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Warendorf

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    63 m ü. NHN

    Fläche
    176,88 km2

    Einwohner
    37.146 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    210 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48231

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAF, BE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 70 052

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Warendorf

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