Standesamt Warendorf

Anschrift

Standesamt Warendorf
Lange Kesselstraße 4–6
48231 Warendorf


Mail:
standesamt@warendorf.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@warendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Warendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Warendorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Warendorf beantragen.

Hier einige mehrere Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Warendorf die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Arten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Warendorf eine neue Urkunde anfordern. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Warendorf

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine begründete, zumeist gerecht zugestandene, gestärkte Basis einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Amt in Warendorf erklären und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Warendorf vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Warendorf antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Amt in Warendorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Warendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Warendorf

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
63 m ü. NHN

Fläche
176,88 km2

Einwohner
37.146 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
210 Einwohner je km2

Postleitzahl
48231

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
WAF, BE

Gemeindeschlüssel
05 5 70 052

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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