Standesamt Warendorf
Anschrift
Standesamt Warendorf
Lange Kesselstraße 4–6
48231 Warendorf
Mail: standesamt@warendorf.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@warendorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warendorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Warendorf
Definition
Beschreibung
Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Warendorf anmelden und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Warendorf erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Warendorf sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Termin für die Trauung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere vonnöten sein! Das Amt in Warendorf berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Warendorf zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Warendorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
63 m ü. NHN
Fläche
176,88 km2
Einwohner
37.146 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
210 Einwohner je km2
Postleitzahl
48231
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WAF, BE
Gemeindeschlüssel
05 5 70 052
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Warendorf
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Stadtgeschichte
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