Standesamt Erftstadt
Anschrift
Standesamt Erftstadt
Markt 1
50374 Erftstadt
Mail: standesamt@erftstadt.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erftstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 22 35) 40 98 52
E-Mail: standesamt@erftstadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erftstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Erftstadt
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Vermählung bei der Behörde in Erftstadt aufnehmen und die hierfür wichtigen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selbst bei der Behörde in Erftstadt vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Erftstadt antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu einige Fragen an das Paar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Trauamt in Erftstadt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Erftstadt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
95 m ü. NHN
Fläche
119,89 km2
Einwohner
49.667 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
414 Einwohner je km2
Postleitzahl
50374
Vorwahl
02235
KFZ Kennzeichen
BM
Gemeindeschlüssel
05 3 62 020
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erftstadt
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Stadtgeschichte
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