Standesamt Zülpich

Anschrift

Standesamt Zülpich
Markt 21
53909 Zülpich


Mail:
standesamt@zuelpich.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zülpich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@zuelpich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zülpich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zülpich

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine anerkannte, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, gefestigte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Amt in Zülpich anzeigen und die hierbei erforderlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Zülpich antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Zülpich antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim Standesamt Zülpich. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Zülpich gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Amt in Zülpich stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Zülpich schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Zülpich

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    180 m ü. NHN

    Fläche
    101,01 km2

    Einwohner
    20.597 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    204 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    53909

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    EU, SLE

    Gemeindeschlüssel
    05 3 66 044

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zülpich

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