Standesamt Ahlen

Anschrift

Standesamt Ahlen
Westenmauer 10
59227 Ahlen


Mail:
standesamt@ahlen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahlen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ahlen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahlen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ahlen

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine behördliche, gewöhnlich zulässig statthafte, festgemachte Grundlage einer Beziehung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Amt in Ahlen einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie direkt im Ahlen vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Ahlen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Ahlen. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Ahlen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Stadtbüro in Ahlen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ahlen zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Ahlen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    80 m ü. NHN

    Fläche
    123,13 km2

    Einwohner
    52.627 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    427 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAF, BE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 70 004

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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