Standesamt Kevelaer

Anschrift

Standesamt Kevelaer
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer


Mail:
standesamt@kevelaer.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kevelaer vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kevelaer.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kevelaer.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kevelaer

Definition

Eine Trauung bestimmt eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich zugestandene, untermauerte Form einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt in Kevelaer aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Kevelaer erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Kevelaer sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim Heiratsamt Kevelaer. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Kevelaer angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Kevelaer stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Kevelaer

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    20 m ü. NHN

    Fläche
    100,64 km2

    Einwohner
    27.891 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    277 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    KLE, GEL

    Gemeindeschlüssel
    05 1 54 032

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kevelaer

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kevelaer.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kevelaer auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: