Standesamt Kamen

Anschrift

Standesamt Kamen
Rathausplatz 1
59174 Kamen


Mail:
standesamt@stadt-kamen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kamen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kamen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kamen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kamen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, zumeist legitim geregelte, verankerte Form einer Bindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Kamen aufnehmen und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Unbedingt sollten Sie direkt im Kamen antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Kamen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Kamen. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Kamen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Urkunden abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Trauamt in Kamen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kamen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Kamen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    67 m ü. NHN

    Fläche
    40,95 km2

    Einwohner
    42.544 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1039 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59174

    Vorwahl
    02307

    KFZ Kennzeichen
    UN, LH, LÜN

    Gemeindeschlüssel
    05 9 78 020

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Kamen

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