Standesamt Oer-Erkenschwick
Anschrift
Standesamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick
Mail: standesamt@oer-erkenschwick.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oer-Erkenschwick vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oer-erkenschwick.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oer-Erkenschwick.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Oer-Erkenschwick
Definition
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Oer-Erkenschwick einleiten und die hierbei relevanten Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Amt in Oer-Erkenschwick auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Oer-Erkenschwick antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Oer-Erkenschwick beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oer-Erkenschwick zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Oer-Erkenschwick
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
72 m ü. NHN
Fläche
38,66 km2
Einwohner
31.395 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
812 Einwohner je km2
Postleitzahl
45739
Vorwahl
02368
KFZ Kennzeichen
RE, CAS, GLA
Gemeindeschlüssel
05 5 62 028
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Oer-Erkenschwick
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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