Standesamt Oer-Erkenschwick

Anschrift

Standesamt Oer-Erkenschwick
Rathausplatz 1
45739 Oer-Erkenschwick


Mail:
standesamt@oer-erkenschwick.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oer-Erkenschwick vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oer-erkenschwick.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oer-Erkenschwick.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oer-Erkenschwick

Definition

Eine Heirat beschreibt eine dokumentierte, vorwiegend gesetzlich zulässige, festgemachte Begründung einer Bindung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Oer-Erkenschwick einleiten und die hierbei relevanten Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Amt in Oer-Erkenschwick auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Oer-Erkenschwick antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Oer-Erkenschwick. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Oer-Erkenschwick gemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Oer-Erkenschwick beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Oer-Erkenschwick zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Oer-Erkenschwick

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    72 m ü. NHN

    Fläche
    38,66 km2

    Einwohner
    31.395 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    812 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    45739

    Vorwahl
    02368

    KFZ Kennzeichen
    RE, CAS, GLA

    Gemeindeschlüssel
    05 5 62 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oer-Erkenschwick

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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