Standesamt Kierspe

Anschrift

Standesamt Kierspe
Springerweg 21
58566 Kierspe


Mail:
standesamt@kierspe.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kierspe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kierspe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kierspe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kierspe

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, meistenteils gerecht rechtmäßige, belegte Form einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Kierspe erklären und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich beim Standesamt Kierspe vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Kierspe. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Kierspe angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland aufgelöst, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Schreiben vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Kierspe informiert Sie gerne!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Kierspe

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    395 m ü. NHN

    Fläche
    71,91 km2

    Einwohner
    16.043 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    223 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    58566

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 62 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kierspe

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