Standesamt Vlotho

Anschrift

Standesamt Vlotho
Lange Straße 60
32602 Vlotho


Mail:
standesamt@vlotho.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vlotho vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vlotho.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vlotho.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Vlotho

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, gewöhnlich gesetzlich rechtmäßige, verankerte Basis einer Bindung von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Vlotho einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Vlotho auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Vlotho. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Vlotho angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Papiere vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Amt in Vlotho berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Vlotho zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Vlotho

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    109 m ü. NHN

    Fläche
    76,93 km2

    Einwohner
    18.334 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    238 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32602

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HF

    Gemeindeschlüssel
    05 7 58 036

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Vlotho

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