Standesamt Löhne

Anschrift

Standesamt Löhne
Oeynhausener Str. 41
32584 Löhne


Mail:
standesamt@loehne.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Löhne vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@loehne.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Löhne.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Löhne

Definition

Eine Heirat bildet eine dokumentierte, meistens rechtlich geregelte, gefestigte Basis eines Bündnisses gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Löhne aufnehmen und die dafür notwendigen Nachweise. besorgen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Löhne vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Löhne antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen bei der Behörde in Löhne. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Löhne gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Materialien vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Löhne berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Löhne schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Löhne

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    70 m ü. NHN

    Fläche
    59,51 km2

    Einwohner
    39.977 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    672 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32584

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HF

    Gemeindeschlüssel
    05 7 58 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Löhne

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Löhne.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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