Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde

Anschrift

Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde
Hagener Straße 76
58769 Nachrodt-Wiblingwerde


Mail:
standesamt@nachrodt-wiblingwerde.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nachrodt-wiblingwerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Nachrodt-Wiblingwerde geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Nachrodt-Wiblingwerde das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Nachrodt-Wiblingwerde eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, gewöhnlich gerecht statthafte, gefestigte Grundlage einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Nachrodt-Wiblingwerde einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Nachrodt-Wiblingwerde antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Nachrodt-Wiblingwerde antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Trauamt in Nachrodt-Wiblingwerde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.