Standesamt Erwitte

Anschrift

Standesamt Erwitte
Am Markt 13
59597 Erwitte


Mail:
standesamt@erwitte.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erwitte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@erwitte.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erwitte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Erwitte

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, meistens zulässig legale, untermauerte Form einer Verbindung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Standesamt Erwitte anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Erwitte vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Erwitte antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Erwitte. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Erwitte angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Ausnahmen binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Trauamt in Erwitte stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Erwitte zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Erwitte

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    105 m ü. NHN

    Fläche
    89,41 km2

    Einwohner
    16.043 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    179 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59597

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SO, LP

    Gemeindeschlüssel
    05 9 74 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Erwitte

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