Standesamt Pulheim

Anschrift

Standesamt Pulheim
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim


Mail:
dagmar.gottwald@pulheim.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pulheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 38) 80 82 92
E-Mail: dagmar.gottwald@pulheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pulheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pulheim

Definition

Eine Trauung bildet eine dokumentierte, meistenteils rechtens rechtmäßige, gefestigte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Pulheim anmelden und die hierfür wichtigen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Pulheim antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei der Behörde in Pulheim. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Trauung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Pulheim angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Das Standesamt in Pulheim informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Pulheim zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Pulheim

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    49 m ü. NHN

    Fläche
    72,15 km2

    Einwohner
    54.805 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    760 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    50259

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 62 036

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Pulheim

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