Standesamt Essen Kray

Anschrift

Standesamt Essen Kray
Hollestraße 3
45127 Essen


Mail:
standesamt@essen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 13:00, 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen Kray vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0201) 880
E-Mail: standesamt@essen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen Kray.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essen Kray

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Essen Kray geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Essen Kray beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Essen Kray das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Essen Kray einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essen Kray

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, vorwiegend gerecht statthafte, belegte Basis eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Essen Kray einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Essen Kray antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Amt in Essen Kray beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Essen Kray

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
116 m ü. NHN

Fläche
210,34 km2

Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2755 Einwohner je km2

Postleitzahl
45127–45359

Vorwahl
0201, 02054, 0209

KFZ Kennzeichen
E

Gemeindeschlüssel
05 1 13 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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