Standesamt Porta Westfalica

Anschrift

Standesamt Porta Westfalica
Kempstraße 1
32457 Porta Westfalica


Mail:
standesamt@portawestfalica.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Porta Westfalica vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@portawestfalica.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Porta Westfalica.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Porta Westfalica

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, meistenteils gesetzlich legale, untermauerte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Porta Westfalica anmelden und die hierfür unerlässlichen Nachweise. holen. Generell müssen Sie selber im Porta Westfalica vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Porta Westfalica sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Porta Westfalica angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind abzugeben: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Trauamt in Porta Westfalica berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Porta Westfalica zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Porta Westfalica

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    70 m ü. NHN

    Fläche
    105,22 km2

    Einwohner
    35.658 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    339 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32457

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MI

    Gemeindeschlüssel
    05 7 70 032

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Porta Westfalica

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Porta Westfalica.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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