Standesamt Werdohl

Anschrift

Standesamt Werdohl
Goethestraße 51
58791 Werdohl


Mail:
standesamt@werdohl.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Werdohl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@werdohl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Werdohl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Werdohl

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, überwiegend rechtens zulässige, gesicherte Basis eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Werdohl anmelden und die hierfür notwendigen Nachweise. beschaffen. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Werdohl auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Werdohl. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Werdohl gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Werdohl ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Werdohl zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Werdohl

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    210 m ü. NHN

    Fläche
    33,38 km2

    Einwohner
    17.727 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    531 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    58791

    Vorwahl
    02392

    KFZ Kennzeichen
    MK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 62 060

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Werdohl

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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