Standesamt Bünde

Anschrift

Standesamt Bünde
Bahnhofstraße 13+15
32257 Bünde


Mail:
standesamt@buende.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bünde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buende.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bünde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bünde

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, gewöhnlich legitim geregelte, verankerte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Bünde anmelden und die dafür relevanten Papiere erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Bünde auftreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bünde angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Dokumente vorzubringen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Amt in Bünde stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bünde zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Bünde

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    75 m ü. NHN

    Fläche
    59,3 km2

    Einwohner
    45.364 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    765 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    32257

    Vorwahl
    05223

    KFZ Kennzeichen
    HF

    Gemeindeschlüssel
    05 7 58 004

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Bünde

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