Standesamt Köln

Anschrift

Standesamt Köln
Rathausplatz 2
50667 Köln


Mail:
standesamt@stadt-koeln.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Köln vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-koeln.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Köln.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Köln

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, zumeist rechtens zugestandene, festgemachte Kennzeichung einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Köln erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Köln vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Köln sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Köln. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Köln angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Köln berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Köln zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Köln

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    53 m ü. NHN

    Fläche
    405,01 km2

    Einwohner
    1.073.096 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    2650 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    K

    Gemeindeschlüssel
    05 3 15 000

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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