Standesamt Velen
Anschrift
Standesamt Velen
Burgplatz 6
46342 Velen
Mail: info@velen.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 13:00 / 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00 / 14:00 – 17:00
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 13:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Velen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 28 63) 92 62 15
E-Mail: info@velen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Velen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Velen
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Velen anzeigen und die dafür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie selber im Velen auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann hierfür mehrere Fragen an das Paar richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen endgültigen Tag für die Trauung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Velen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Velen zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Velen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
57 m ü. NHN
Fläche
70,75 km2
Einwohner
13.198 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
187 Einwohner je km2
Postleitzahl
46342
Vorwahl
02863
KFZ Kennzeichen
BOR, AH, BOH
Gemeindeschlüssel
05 5 54 064
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Velen
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Stadtgeschichte
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