Standesamt Telgte

Anschrift

Standesamt Telgte
Baßfeld 4–6
48291 Telgte


Mail:
standesamt@telgte.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Telgte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@telgte.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Telgte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Telgte

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine dokumentierte, meistenteils gerecht legale, festgemachte Form einer Verbindung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Telgte erklären und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Telgte vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Telgte sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Heiratsamt Telgte. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Telgte angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Nachweise organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Telgte berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Telgte zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Telgte

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    54 m ü. NHN

    Fläche
    90,9 km2

    Einwohner
    19.982 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    220 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48291

    Vorwahl
    02504

    KFZ Kennzeichen
    WAF, BE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 70 044

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Telgte

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