Standesamt Telgte
Anschrift
Standesamt Telgte
Baßfeld 4–6
48291 Telgte
Mail: standesamt@telgte.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Telgte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@telgte.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Telgte.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Telgte
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung beim Amt in Telgte erklären und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Telgte vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Telgte sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Telgte berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Telgte zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Telgte
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
54 m ü. NHN
Fläche
90,9 km2
Einwohner
19.982 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
220 Einwohner je km2
Postleitzahl
48291
Vorwahl
02504
KFZ Kennzeichen
WAF, BE
Gemeindeschlüssel
05 5 70 044
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Telgte
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Stadtgeschichte
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