Standesamt Rietberg

Anschrift

Standesamt Rietberg
Rügenstraße 1
33397 Rietberg


Mail:
standesamt@rietberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rietberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rietberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rietberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rietberg

Definition

Eine Ehe bildet eine behördliche, gewöhnlich gesetzlich erlaubte, verankerte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Rietberg einleiten und die hierbei unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Rietberg vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser den anderen schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Rietberg sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen bei der Behörde in Rietberg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Rietberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Nachweise zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen gefordert sein! Das Stadtbüro in Rietberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rietberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Rietberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    79 m ü. NHN

    Fläche
    110,31 km2

    Einwohner
    29.564 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    268 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33397

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GT

    Gemeindeschlüssel
    05 7 54 032

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rietberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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