Standesamt Lippstadt

Anschrift

Standesamt Lippstadt
Ostwall 1
59555 Lippstadt


Mail:
standesamt@lippstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lippstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lippstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lippstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lippstadt

Definition

Eine Heirat beschreibt eine begründete, meistens legitim erlaubte, festgemachte Form einer Bindung von zwei Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung bei der Behörde in Lippstadt erklären und die hierbei notwendigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Amt in Lippstadt antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Standesamt Lippstadt. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Lippstadt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Nachweise organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Standesamt in Lippstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lippstadt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Lippstadt

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    79 m ü. NHN

    Fläche
    113,68 km2

    Einwohner
    68.007 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    598 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SO, LP

    Gemeindeschlüssel
    05 9 74 028

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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    Lippstadt

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