Standesamt Duisburg Großenbaum

Anschrift

Standesamt Duisburg Großenbaum
Sonnenwall 73/75
47051 Duisburg


Mail:
standesamt-mitte@stadt-duisburg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 14:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Duisburg Großenbaum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0203) 94 000
E-Mail: standesamt-mitte@stadt-duisburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Duisburg Großenbaum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Duisburg Großenbaum

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Duisburg Großenbaum ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Duisburg Großenbaum geboren sind.

Nachstehend sind mehrere grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Duisburg Großenbaum das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Duisburg Großenbaum eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Duisburg Großenbaum

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, meistens gerecht zugestandene, verankerte Form einer Beziehung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Duisburg Großenbaum aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Standesamt Duisburg Großenbaum antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Trauamt in Duisburg Großenbaum klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Duisburg Großenbaum zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Duisburg Großenbaum

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Düsseldorf

Kreis

Höhe
33 m ü. NHN

Fläche
232,8 km2

Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2127 Einwohner je km2

Postleitzahl
47051–47279

Vorwahl
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151

KFZ Kennzeichen
DU

Gemeindeschlüssel
05 1 12 000

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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