Standesamt Gevelsberg

Anschrift

Standesamt Gevelsberg
Rathausplatz 1
58285 Gevelsberg


Mail:
standesamt@gevelsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gevelsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gevelsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gevelsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gevelsberg

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine bewiesene, meistenteils juristisch statthafte, belegte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt in Gevelsberg anmelden und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie selber im Gevelsberg vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Gevelsberg sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim verantworlichen Amt in Gevelsberg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Gevelsberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen fixen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege gewünscht sein! Das Standesamt in Gevelsberg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Gevelsberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    170 m ü. NHN

    Fläche
    26,34 km2

    Einwohner
    30.669 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1164 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    58285

    Vorwahl
    02332

    KFZ Kennzeichen
    EN, WIT

    Gemeindeschlüssel
    05 9 54 012

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gevelsberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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