Standesamt Euskirchen

Anschrift

Standesamt Euskirchen
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen


Mail:
standesamt@euskirchen.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Euskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@euskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Euskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Euskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Euskirchengeboren wurden, beim Standesamt Euskirchen beantragt werden.

Hier einige zahlreiche generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Euskirchen das Dokument aus. Man unterscheidet unterschiedliche Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Euskirchen eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Euskirchen

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, meistens rechtlich zugestandene, gestärkte Grundlage eines Bündnisses von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung beim Amt in Euskirchen erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie persönlich beim Amt in Euskirchen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Euskirchen antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Euskirchen berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Euskirchen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Köln

Kreis

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
139,49 km2

Einwohner
58.754 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
421 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
EU, SLE

Gemeindeschlüssel
05 3 66 016

Landesportal

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Nordrhein-Westfalen

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