Standesamt Bottrop

Anschrift

Standesamt Bottrop
An Liebfrauen 8
46236 Bottrop


Mail:
standesamt@bottrop.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bottrop vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 20 41) 70 32 64
E-Mail: standesamt@bottrop.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bottrop.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bottrop

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine erklärte, meistenteils rechtens rechtmäßige, untermauerte Grundlage einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Bottrop anzeigen und die dafür erforderlichen Papiere erhalten. Generell müssen Sie direkt im Bottrop vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Bottrop sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim Heiratsamt Bottrop. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bottrop angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten binden nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können weitere Papiere relevant sein! Das Trauamt in Bottrop ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bottrop zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bottrop

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    55 m ü. NHN

    Fläche
    100,62 km2

    Einwohner
    117.311 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1166 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BOT

    Gemeindeschlüssel
    05 5 12 000

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bottrop

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