Standesamt Ahaus
Anschrift
Standesamt Ahaus
Rathausplatz 1
48683 Ahaus
Mail: standesamt@ahaus.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Dienstag: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Mittwoch: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Donnerstag: 09:00 – 12:30 / 14:30 – 16:30
Freitag: 09:00 – 12:30
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ahaus vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 25 61) 7 27 60
E-Mail: standesamt@ahaus.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ahaus.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Ahaus
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Ahaus einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Papiere beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Amt in Ahaus auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Ahaus sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen Tag die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Papier durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Ihr Amt in Ahaus berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ahaus schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Ahaus
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
50 m ü. NHN
Fläche
151,24 km2
Einwohner
39.658 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
262 Einwohner je km2
Postleitzahl
48683
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
BOR, AH, BOH
Gemeindeschlüssel
05 5 54 004
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Ahaus
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Stadtgeschichte
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