Standesamt Finnentrop

Anschrift

Standesamt Finnentrop
Am Markt 1
57413 Finnentrop


Mail:
standesamt@finnentrop.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Finnentrop vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@finnentrop.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Finnentrop.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Finnentrop

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Finnentropgeboren wurden, beim Standesamt Finnentrop beantragt werden.

Hier einige einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamtsbüro Finnentrop die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Versionen der Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Finnentrop eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Finnentrop

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, meistens rechtens rechtmäßige, gestärkte Erklärung einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt Finnentrop anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie persönlich im Finnentrop erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Finnentrop antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Finnentrop stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.