Standesamt Beckum

Anschrift

Standesamt Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum


Mail:
standesamt@beckum.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Beckum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@beckum.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Beckum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Beckum

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine erklärte, überwiegend legitim rechtmäßige, gesicherte Basis einer Bindung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Beckum aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Beckum erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Beckum sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Beckum angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Schreiben vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Standesamt in Beckum beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Beckum zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Beckum

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    100 m ü. NHN

    Fläche
    111,46 km2

    Einwohner
    36.737 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    330 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59269

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAF, BE

    Gemeindeschlüssel
    05 5 70 008

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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