Standesamt Dülmen

Anschrift

Standesamt Dülmen
Markt 1-3
48249 Dülmen


Mail:
standesamt@duelmen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dülmen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 25 94) 1 23 22
E-Mail: standesamt@duelmen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dülmen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dülmen

Definition

Eine Vermählung benennt eine erklärte, meistenteils gerecht erlaubte, untermauerte Kennzeichung einer Bindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt in Dülmen anzeigen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Dülmen antreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Dülmen antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Dülmen. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Dülmen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Dülmen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Dülmen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    65 m ü. NHN

    Fläche
    184,83 km2

    Einwohner
    46.877 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    254 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    48249

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    COE, LH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 58 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dülmen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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