Standesamt Schleiden

Anschrift

Standesamt Schleiden
Blankenheimer Str. 2
53937 Schleiden


Mail:
standesamt@schleiden.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:45 – 12:30
Dienstag: 07:45 – 12:30
Mittwoch: 07:45 – 12:30
Donnerstag: 07:45 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag: 07:45 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schleiden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 45) 8 91 21
E-Mail: standesamt@schleiden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schleiden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schleiden

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine begründete, vorwiegend juristisch zulässige, verankerte Basis einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Amt in Schleiden einleiten und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Schleiden erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Schleiden antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Heirat wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Schleiden. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen schriftlich beauftragen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Schleiden gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Dokumente zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Schleiden berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schleiden zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schleiden

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    370 m ü. NHN

    Fläche
    121,67 km2

    Einwohner
    12.956 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    106 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    53937

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    EU, SLE

    Gemeindeschlüssel
    05 3 66 036

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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