Standesamt Wesel

Anschrift

Standesamt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel


Mail:
standesamt@wesel.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 14:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wesel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (02 81) 2 03 23 30
E-Mail: standesamt@wesel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wesel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wesel

Definition

Eine Trauung bestimmt eine anerkannte, zumeist zulässig erlaubte, festgemachte Form eines Bündnisses gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Wesel aufnehmen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Wesel auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Wesel antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Standesamt Wesel. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Wesel gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage vonnöten sein! Ihr Standesamt in Wesel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Wesel zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Wesel

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    24 m ü. NHN

    Fläche
    122,56 km2

    Einwohner
    60.688 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    495 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WES, DIN, MO

    Gemeindeschlüssel
    05 1 70 048

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

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