Standesamt Wipperfürth
Anschrift
Standesamt Wipperfürth
Marktplatz 1
51688 Wipperfürth
Mail: standesamt@wipperfuerth.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:00 – 12:30
Freitag: 08:00 – 12:30
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wipperfürth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 22 67) 6 42 30
E-Mail: standesamt@wipperfuerth.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wipperfürth.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Wipperfürth
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Wipperfürth anmelden und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell sollten Sie selbst im Wipperfürth auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Wipperfürth antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Termin für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Wipperfürth ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wipperfürth schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Wipperfürth
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Höhe
310 m ü. NHN
Fläche
118,3 km2
Einwohner
20.879 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
176 Einwohner je km2
Postleitzahl
51688
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GM
Gemeindeschlüssel
05 3 74 052
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Wipperfürth
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Stadtgeschichte
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