Standesamt Wipperfürth

Anschrift

Standesamt Wipperfürth
Marktplatz 1
51688 Wipperfürth


Mail:
standesamt@wipperfuerth.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 17:00
Donnerstag: 08:00 – 12:30
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wipperfürth vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 67) 6 42 30
E-Mail: standesamt@wipperfuerth.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wipperfürth.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wipperfürth

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine anerkannte, weitgehend zulässig zulässige, belegte Begründung eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Wipperfürth anmelden und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell sollten Sie selbst im Wipperfürth auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Wipperfürth antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim Standesamt Wipperfürth. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen schriftlich beauftragen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Wipperfürth angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Wipperfürth ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wipperfürth schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wipperfürth

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    310 m ü. NHN

    Fläche
    118,3 km2

    Einwohner
    20.879 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    176 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    51688

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 74 052

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wipperfürth

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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