Standesamt Marsberg

Anschrift

Standesamt Marsberg
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg


Mail:
standesamt@marsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Marsberg

Definition

Eine Ehe beschreibt eine erklärte, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, festgemachte Erklärung eines Verbunds beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt Marsberg aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Marsberg auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Marsberg. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Marsberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Nachweise darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten notwendig sein! Ihr Trauamt in Marsberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Marsberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Marsberg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    240 m ü. NHN

    Fläche
    182,22 km2

    Einwohner
    19.377 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    106 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    34431

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    HSK

    Gemeindeschlüssel
    05 9 58 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Marsberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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