Standesamt Marsberg

Anschrift

Standesamt Marsberg
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg


Mail:
standesamt@marsberg.de

Standesamt Nordrhein-Westfalen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marsberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Marsberg geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Marsberg eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Marsberg die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Arten der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Marsberg einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marsberg

Definition

Eine Verehelichung benennt eine amtliche, zumeist rechtens zulässige, belegte Basis einer Bindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Marsberg aufnehmen und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Marsberg auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Marsberg antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Marsberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Marsberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Marsberg

Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Regierungsbezirk
Arnsberg

Kreis

Höhe
240 m ü. NHN

Fläche
182,22 km2

Einwohner
19.377 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
106 Einwohner je km2

Postleitzahl
34431

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
HSK

Gemeindeschlüssel
05 9 58 024

Landesportal

Landesportal
Nordrhein-Westfalen

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Stadtgeschichte Standesamt

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