Standesamt Duisburg
Anschrift
Standesamt Duisburg
Burgplatz 19
47051 Duisburg
Mail: standesamt@duisburg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Duisburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@duisburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Duisburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Duisburg
Definition
Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, überwiegend zulässig zugestandene, festgemachte Begründung eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen können die Trauung beim Standesamt Duisburg anzeigen und die hierbei notwendigen Dokumente beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Duisburg vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Duisburg sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welche Behörde für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen des Paares bei der Behörde in Duisburg. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Duisburg angemeldet werden.
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Trauung unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
Erfahrungsgemäß sind folgende Urkunden vorzubringen:
Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Duisburg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.
Kosten
Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Duisburg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Kreis
Höhe
33 m ü. NHN
Fläche
232,8 km2
Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
2127 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
DU
Gemeindeschlüssel
05 1 12 000
Bürgermeister
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Duisburg
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