Standesamt Tönisvorst

Anschrift

Standesamt Tönisvorst
Hochstr. 20a
47918 Tönisvorst


Mail:
standesamt@toenisvorst.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tönisvorst vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 21 51) 99 92 07
E-Mail: standesamt@toenisvorst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tönisvorst.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Tönisvorst

Definition

Eine Trauung bestimmt eine erklärte, überwiegend gesetzlich statthafte, gefestigte Grundlage einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt Tönisvorst anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Tönisvorst erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Tönisvorst gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Tönisvorst klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Tönisvorst

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Düsseldorf

    Kreis

    Höhe
    37 m ü. NHN

    Fläche
    44,34 km2

    Einwohner
    29.257 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    660 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    47918

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VIE, KK

    Gemeindeschlüssel
    05 1 66 028

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Tönisvorst

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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