Standesamt Isselburg

Anschrift

Standesamt Isselburg
Hüttenstr. 33-35
46419 Isselburg


Mail:
stadt@isselburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Isselburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 28 74) 9 11 19
E-Mail: stadt@isselburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Isselburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Isselburg

Definition

Eine Hochzeit benennt eine anerkannte, überwiegend rechtens zulässige, verankerte Grundlage eines Beisammenseins zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Isselburg einleiten und die dazu wichtigen Papiere besorgen. Generell müssen Sie persönlich im Isselburg auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim Standesamt Isselburg. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Ehenschließung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Isselburg angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Amt in Isselburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Isselburg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Isselburg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Münster

    Kreis

    Höhe
    17 m ü. NHN

    Fläche
    42,8 km2

    Einwohner
    10.928 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    255 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    46419

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BOR, AH, BOH

    Gemeindeschlüssel
    05 5 54 032

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    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Isselburg

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