Standesamt Warstein

Anschrift

Standesamt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein


Mail:
standesamt@warstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@warstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Warstein

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine dokumentierte, überwiegend juristisch geregelte, gesicherte Erklärung eines Verbunds zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Warstein anzeigen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Warstein auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Warstein sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim Standesamt Warstein. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Warstein gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Warstein berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Warstein schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Warstein

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    310 m ü. NHN

    Fläche
    158,05 km2

    Einwohner
    24.325 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    154 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    59581

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SO, LP

    Gemeindeschlüssel
    05 9 74 044

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Warstein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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