Standesamt Warstein
Anschrift
Standesamt Warstein
Dieplohstraße 1
59581 Warstein
Mail: standesamt@warstein.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@warstein.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warstein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Warstein
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Warstein anzeigen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Warstein auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Warstein sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Trauung untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Warstein berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Warstein schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Warstein
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Höhe
310 m ü. NHN
Fläche
158,05 km2
Einwohner
24.325 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
154 Einwohner je km2
Postleitzahl
59581
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SO, LP
Gemeindeschlüssel
05 9 74 044
Landesportal Nordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Warstein
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Stadtgeschichte
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