Standesamt Würselen

Anschrift

Standesamt Würselen
Morlaixplatz 1
52146 Würselen


Mail:
standesamt@wuerselen.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Würselen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 24 05) 6 72 01
E-Mail: standesamt@wuerselen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Würselen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Würselen

Definition

Eine Heirat benennt eine anerkannte, vorwiegend gerecht zulässige, untermauerte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Würselen anzeigen und die dazu notwendigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Würselen auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei der Behörde in Würselen. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Würselen gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Würselen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Würselen zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Würselen

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    170 m ü. NHN

    Fläche
    34,39 km2

    Einwohner
    38.480 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1119 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    52146

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    AC, MON

    Gemeindeschlüssel
    05 3 34 036

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Würselen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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