Standesamt Waldbröl

Anschrift

Standesamt Waldbröl
Nümbrechter Str. 18-21
51545 Waldbröl


Mail:
ursula.pabusch@waldbroel.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldbröl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 91) 8 51 08
E-Mail: ursula.pabusch@waldbroel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldbröl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Waldbröl

Definition

Eine Verehelichung definiert eine dokumentierte, überwiegend rechtens rechtmäßige, gefestigte Bestätigung einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Waldbröl anmelden und die dafür relevanten Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber beim Amt in Waldbröl erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim Heiratsamt Waldbröl. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Waldbröl angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Waldbröl beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Waldbröl schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Waldbröl

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    280 m ü. NHN

    Fläche
    63,32 km2

    Einwohner
    19.618 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    310 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    51545

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    GM

    Gemeindeschlüssel
    05 3 74 044

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Waldbröl

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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