Standesamt Büren
Anschrift
Standesamt Büren
Königstraße 16
33142 Büren
Mail: standesamt@bueren.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Büren vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bueren.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Büren.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Büren
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Amt in Büren anzeigen und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Büren antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Büren beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Büren zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Büren
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Detmold
Kreis
Höhe
230 m ü. NHN
Fläche
170,99 km2
Einwohner
21.328 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
125 Einwohner je km2
Postleitzahl
33142
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
PB, BÜR
Gemeindeschlüssel
05 7 74 016
Landesportal Nordrhein-Westfalen
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Büren
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