Standesamt Büren

Anschrift

Standesamt Büren
Königstraße 16
33142 Büren


Mail:
standesamt@bueren.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Büren vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bueren.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Büren.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Büren

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine begründete, meistens legitim erlaubte, untermauerte Begründung eines Bündnisses mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Amt in Büren anzeigen und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Büren antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim Standesamt Büren. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Büren angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Büren beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Büren zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Büren

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Detmold

    Kreis

    Höhe
    230 m ü. NHN

    Fläche
    170,99 km2

    Einwohner
    21.328 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    125 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    33142

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PB, BÜR

    Gemeindeschlüssel
    05 7 74 016

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Büren

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Büren.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Büren auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Nordrhein-Westfalen: