Standesamt Lennestadt

Anschrift

Standesamt Lennestadt
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt


Mail:
standesamt@lennestadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lennestadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lennestadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lennestadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lennestadt

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, meistenteils juristisch rechtmäßige, verankerte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Standesamt in Lennestadt aufnehmen und die hierfür erforderlichen Nachweise. besorgen. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Lennestadt vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Lennestadt antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Lennestadt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Standesamt in Lennestadt berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lennestadt zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Lennestadt

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Arnsberg

    Kreis

    Höhe
    280 m ü. NHN

    Fläche
    135,59 km2

    Einwohner
    25.176 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    186 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    57368

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    OE

    Gemeindeschlüssel
    05 9 66 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lennestadt

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Lennestadt.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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