Standesamt Siegburg

Anschrift

Standesamt Siegburg
Nogenter Platz 10
53721 Siegburg


Mail:
standesamt@siegburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Dienstag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 15:30
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Siegburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 22 41) 10 22 22
E-Mail: standesamt@siegburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Siegburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Siegburg

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, meistens juristisch zulässige, verankerte Bestätigung einer Beziehung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Siegburg einleiten und die hierbei notwendigen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Siegburg vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Siegburg antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Siegburg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten relevant sein! Ihr Trauamt in Siegburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Siegburg

    Bundesland
    Nordrhein-Westfalen

    Regierungsbezirk
    Köln

    Kreis

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    23,66 km2

    Einwohner
    41.660 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1761 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    53721

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SU

    Gemeindeschlüssel
    05 3 82 060

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Nordrhein-Westfalen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Siegburg

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    Stadtgeschichte

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