Standesamt Rommerskirchen
Anschrift
Standesamt Rommerskirchen
Bahnstraße 51
41569 Rommerskirchen
Mail: standesamt@rommerskirchen.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rommerskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@rommerskirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rommerskirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Rommerskirchen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Rommerskirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Rommerskirchen geboren sind.
Hier einige zahlreiche allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Rommerskirchen die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Einsatz
Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Rommerskirchen eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Rommerskirchen
Definition
Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, meistens gerecht statthafte, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins zweier Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Rommerskirchen erklären und die dafür unerlässlichen Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Rommerskirchen vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Rommerskirchen sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können andere Unterlagen wichtig sein! Das Amt in Rommerskirchen berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Rommerskirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Rommerskirchen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
LandesportalNordrhein-Westfalen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
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